Am 24. Jänner 2018 fand das 15. Symposium der Österreichischen Gesellschaft für Schule und Recht statt, das sich mit dem Verhältnis Schule und Zivilrecht befasste. Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher gab zunächst einen allgemeinen juristischen Überblick über die Rechtsfähigkeit der Schule und Univ. Prof. Dr. Peter Bydlinski brachte ein praktisches Beispiel zum Vertragsrecht in der Schule. Dann befassten sich Alfred Riedl mit den Problemen des öffentlichen und Rudolf Luftensteiner mit den Problemen des privaten Schulerhalters. Im 2. Teil beleuchtete MR Dr. Rainer Fankhauser vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die zivilrechtliche Verantwortung von Schüler/innen und Erziehungsberechtigten, Familienrichterin Mag. Christine Miklau skizzierte das Verhältnis von Obsorge und Schule aus familienrechtlicher Sicht und HR Dr. Elisabeth Duffek-Stanka von der Finanzprokuratur brachte Beispiele für die Haftung des Staates für seine Organe in der Schule. Als Elternvertreter/innen nahmen Maria Smahel vom katholischen Familienverband, Mag. Veronika Famira und Dr. Christine Krawarik vom Landesverband katholischer Elternvereine Wiens und Mag. Elisabeth Fröhlich vom Landesverband der öffentlichen Pflichtschulen Wiens teil.
ÖGSR Symposium Schule und Zivilrecht 2018