Das Bundesministerium hat das Rundschreiben zur Auswahl und Bestellung der Unterrichtsmittel versendet. Wichtig für die Schulpartner ist: Die Schulbuchkonferenz an Schulen mit SGA bzw. das Schulforum legen fest welche Unterrichtsmittel beschafft werden sollen. Die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung haben dabei ein Recht auf Mitentscheidung (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c SchUG).