Im Herbst 2010 veröffentlichte das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Rundschreiben zum Thema Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe. Ein Absatz befasst sich mit der Schülerfreifahrt in Maturaklassen. In einem Schreiben der Wiener Linien werden jetzt die Bestimmungen für Maturant/innen näher präzesiert. Die Schülerfreifahrt gilt für sie auf jeden Fall bis zum Ende der mündlichen Matura.