Mit 1. September 2018 treten bei Klassenforum, Schulforum und Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) einige Änderungen in Kraft. Ganz wesentlich ist, dass für alle Beschlüsse im Schulforum und im SGA nur mehr die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, es keine Entscheidungen mehr gibt, die einer zwei Drittelmehrheit in jeder Kurie bedürfen. Über Klassen- und Gruppengrößen entscheidet in Zukunft die Schulleitung, die Schulpartner können dazu eine Stellungnahme abgeben. Sind sie mit der Entscheidung der Schulleitung nicht einverstanden, können sie sich an die Bildungsdirektion wenden. Bei den Abstimmungen über die schulautonomen Tage, die Vorverlegung des Unterrichtsbeginns bis frühestens 7 Uhr und des Unterrichtsendes am Freitag um 14 Uhr hat die Schulleitung ein Stimmrecht. Die Regelungen der Paragraphen 63a und 64 Schulunterrichtsgesetz mit allen Änderungen finden Sie hier: